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Die Abkürzung EÜR steht für die Einnahmen-Überschussrechnung. Diese stellt eine vereinfachte Gewinnermittlungsart zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder Selbständiger Arbeit dar. Bei der EÜR kommt es grundsätzlich auf die Zeitpunkte der Zahlung an. Eine Perioden gerechte Gewinnermittlung wie bei einem Betriebsvermögensvergleich, in welchem Aufwendungen und Erträge den Perioden zugeordnet werden, in denen sie entstanden sind, ist daher nicht möglich. Zu beachten ist, dass es auch hier Ausnahmen von der Regel gibt. So kommt es bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens z.B. grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Zahlungsflusses an. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei www.einnahmen-überschuss.de. Seit dem Veranlagungszeitraum 2005 muss im Rahmen der EÜR bei der Steuererklärung grundsätzlich die Anlage EÜR ausgefüllt mit eingereicht werden. Wo sind weitere interessante Informationen für Existenzgründer zu finden? Als Existenzgründer und Selbständiger haben Sie die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Informationen hierzu und zu dem ab 2009 eingeführten Basistarif finden Sie unter www.private-krankenversicherung-basistarif.de. Falls Sie als Existenzgründer einen Businessplan erstellen wollen, können Sie auf http://www.business-plan-software.de Software hierzu finden. Ein günstige Software zum Rechnung Schreiben gibt es auf der Internetseite www.Rechnungen-Schreiben-Software.de. Steuerberater, die Ihnen eine fachkundige Stellungnahme für Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss ausstellen, finden Sie unter www.fachkundige-stelle.info oder www.fachkundige-stellungnahme.net. Wir hoffen Ihnen mit dieser Seite bei Fragen zum Thema EÜR weiter geholfen zu haben.
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