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Die Abkürzung EÜR steht für die Einnahmen-Überschussrechnung. Diese stellt eine vereinfachte Gewinnermittlungsart zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder Selbständiger Arbeit dar. Wer sich als Freiberufler selbstständig machen und so sein Geld verdienen will, oder Gewerbetreibende mit geringen Umsätzen oder Gewinnen dürfen diese Art der Gewinnwermittlung nutzen. Bei der EÜR kommt es grundsätzlich auf die Zeitpunkte der Zahlung an. Eine Perioden gerechte Gewinnermittlung wie bei einem Betriebsvermögensvergleich, in welchem Aufwendungen und Erträge den Perioden zugeordnet werden, in denen sie entstanden sind, ist daher nicht möglich. Zu beachten ist, dass es auch hier Ausnahmen von der Regel gibt. So kommt es bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens z.B. grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Zahlungsflusses an. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite über die Einnahmenüberschussrechnung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2005 muss im Rahmen der EÜR bei der Steuererklärung grundsätzlich die Anlage EÜR ausgefüllt mit eingereicht werden. Zum Inhaltsverzeichnis auf: eür.info Zum Inhaltsverzeichnis auf: eür.info Zu beachten ist, dass die Anlage EÜR für die Wirtschaftsjahre, welche ab dem 01.01.2011 beginnen, in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln sind. Zum Inhaltsverzeichnis auf: eür.info Zum Inhaltsverzeichnis auf: eür.info Welche Programme gibt es zur Unterstützung bei der elektronischen Abgabe der EÜR? In Betracht kommt komerzielle kaufmännische Software, wie entsprechende Buchhaltungssoftware, Rechnungsprogramme zur Fakturierung oder Steuersoftware. Mit diesen Programmen ist es zumeist möglich, neben den elektronischen Umsatzsteuervoranmeldungen oder der Einkommensteuererklärung auch die EÜR am Ende des Jahre auf elektronischem Wege abzugeben. Auch weitere Steuererklärungen sind ab dem Vernalgungszeitraum 2011 auf elektronischem Weg abzugeben, so etwa die Gewerbesteuererklärung oder die Körperschaftsteuererklärung. Der einfachte Weg ist, hierzu einen Steuerberater zu beauftragen. Dieser prüft auch die Steuerbescheide und legt gegebenenfalls Einspruch ein. Hier finden Sie einen Überblick über Steuerberaterkosten. Alternativ kann auch das Elster-Portal genutzt werden. Zum Inhaltsverzeichnis auf: eür.info Wo sind weitere interessante Informationen für Existenzgründer zu finden? Als Existenzgründer und Selbständiger haben Sie die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Informationen hierzu und zu dem ab 2009 eingeführten Basistarif finden Sie unter www.private-krankenversicherung-basistarif.de. Falls Sie als Existenzgründer einen Businessplan erstellen wollen, können Sie auf http://www.business-plan-software.de Software hierzu finden. Ein günstige Software zum Rechnung Schreiben gibt es auf der Internetseite www.Rechnungen-Schreiben-Software.de. Steuerberater, die Ihnen eine fachkundige Stellungnahme für Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss ausstellen, finden Sie unter www.fachkundige-stelle.info oder www.fachkundige-stellungnahme.net. Wir hoffen Ihnen mit dieser Seite bei Fragen zum Thema EÜR weiter geholfen zu haben. Zum Inhaltsverzeichnis auf: eür.info
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